Seit heute gilt für die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen

beim DSCO 2G-plus.

Das heißt: Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

 

Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

 

Für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, können am Sport teilnehmen. Diese „impfunfähigen“ Personen müssen allerdings zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

Was heißt getestet? 

Als „getestet“ gilt eine Person mit einem der nachstehenden Nachweise:

Offizieller PoC-Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden gültig)

PCR-Test (maximal 48 Stunden gültig)